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17.07.2009

Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche

Von: dbh

in der Jugendarbeit rechtzeitig beantragen

Die niedersächsische Landesregierung führte im Jahr 2009 den Verdienstausfall für aktive Ehrenamtliche in der Jugendarbeit wieder ein.

Ehrenamtliche aus Niedersachsen, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen, können sich die dadurch entstehenden Defizite erstatten lassen.

Alle Ehrenamtlichen, die im Rahmen der katholischen Jugendarbeit, im Bistum Hildesheim (Gebiet Niedersachsen) aktiv sind, müssen diese Erstattung beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim beantragen. (DPSGler/innen bitte über das DPSG-Diözesanbüro). Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind beschränkt, Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Im Einführungsjahr 2009 sind für den BDKJ noch Mittel vorhanden. Wir bitten euch/Sie, erneut eure Untergliederungen, entsprechende Maßnahmenträger/innen und Jugendleiter/innen über diese Möglichkeit zu informieren. Unter dem Link www.bdkj-hildesheim.de/service/verdienstausfall/ sind nähere Informationen darüber, wer genau die Erstattung beantragen kann, das entsprechende Anmeldeformular (wichtig: mind. 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn den Bedarf beim BDKJ-Diözesanverband Hildesheim anmelden) sowie den Antrag nach Durchführung der Maßnahme. Das Vorgehen wird dort klar beschrieben.



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